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"Die Zweifel an der Energiewende sind meiner Meinung nach unbegründet." -Interview mit Energie- und Klimarechtsanwältin Roberta Isermeyer

Roberta Isermeyer ist Anwältin für Energie- und Klimarecht und begleitet Unternehmen der Energiewirtschaft bei regulatorischen Fragen rund um Netzanschlüsse und die Transformation des Energiesystems.


Headshot picture of Stefan de Linde, Founder of Minimise
Roberta Isermeyer, Rechtsanwältin für Energierecht und Klimaschutz
Wenn Menschen „Energierecht und Klimaschutz“ hören – was verstehen sie deiner Erfahrung nach oft falsch daran, worum es in deinem Job eigentlich geht?

Wenn Menschen „Energierecht und Klimaschutz“ hören, dann denken die meisten, dass es in meinem Job als Anwältin im Energierecht vor allem um große Genehmigungsverfahren für Wind- und Solarparks geht. Das ist nicht falsch. Allerdings umfasst das Rechtsgebiet noch viel mehr Themenkomplexe. Genehmigungsverfahren sind nur der Anfang. Es geht dann darum, die einmal errichteten Energieerzeugungsanlagen an das Netz anzuschließen und schließlich um allerlei Konflikte zwischen den unterschiedlichen Akteuren in der Energiewirtschaft (vor allem Netzbetreiber, Energieversorger und Verbraucher). Hierbei stellen sich verschiedenste Fragen sowohl regulatorischer als auch privatrechtlicher Natur.

"Der Ausbau von erneuerbaren Energieanlagen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Allerdings kommen die Netzbetreiber oft nicht hinterher, die Energieerzeugungsanlagen an das Netz anzuschließen, (...). "

Wer sind typischerweise deine Mandant:innen, und mit welchen konkreten Fragestellungen kommen sie zu dir?

In unserem Energierechtsteam bei Raue vertreten wir verschiedene Akteure aus dem Energiesektor. In meinem Arbeitsbereich zählen dazu Stadtwerke und andere städtische Unternehmen ebenso wie Wind- und Solarparkbetreiber und andere Energieversorgungsunternehmen oder Netzbetreiber.

So vielfältig wie die Mandant:innen sind, so unterschiedlich sind auch die Fragestellungen, mit denen wir uns beschäftigen. Einerseits stellen sich regulatorische Fragen, bei denen es darum geht, zu klären, was unsere Mandant:innen nach dem Gesetz oder nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur dürfen und was nicht. Andererseits haben wir aber auch viel mit zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen zwei oder mehr Akteuren aus der Energiewirtschaft zutun. Ein Thema, welches uns aktuell zum Beispiel sehr beschäftigt, ist das Thema Netzanschlüsse. Der Ausbau von erneuerbaren Energieanlagen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Allerdings kommen die Netzbetreiber oft nicht hinterher, die Energieerzeugungsanlagen an das Netz anzuschließen, obwohl sie eigentlich gesetzlich dazu verpflichtet sind. Häufig stellt sich auch die Frage, ob ein bestimmtes Leitungssystem überhaupt ein Energieversorgungsnetz im Sinne des Gesetzes darstellt und welche Pflichten mit dem Betrieb eines solchen Energieversorgungsnetzes einhergehen. Darüber hinaus geht es oft um klassische Vertragsauslegung: Zwei Unternehmen haben einen Vertrag geschlossen und streiten sich darüber, wie dieser Vertrag zu verstehen ist oder ob einzelne Klauseln wirksam oder unwirksam sind. Schließlich beschäftigen wir uns auch mit dem Thema Wärmeversorgung. Hier gibt es gerade spannende Entwicklungen – zum Beispiel die Frage, wie Abwärme von Rechenzentren für das Wärmeversorgungssystem nutzbar gemacht werden kann.

Wie würdest du die regulatorische Welt beschreiben, in der du dich bewegst – welche Regelwerke prägen deinen Alltag, und warum sind sie in der Praxis so anspruchsvoll?

Die wichtigsten deutschen Gesetze im Energierecht sind zum einen das Energiewirtschaftsgesetz (kurz „EnWG“) und zum anderen das Erneuerbare Energien-Gesetz (kurz „EEG“). Darüber hinaus ist das Energierecht aber auch stark durch das Europarecht geprägt. Es gibt auf europäischer Ebene Richtlinien und Verordnungen, die das deutsche Energierecht prägen und die stets mitberücksichtigt werden müssen. Hinzu kommen verschiedene Verordnungen auf nationaler Ebene und nicht zuletzt die Festlegungen der Bundesnetzagentur und die Rechtsprechung. Allein die Vielzahl der verschiedenen Regelwerke macht die Praxis anspruchsvoll, denn es liegt nicht immer auf der Hand, in welchem Verhältnis die Regelungen zueinanderstehen und wann welche Regelung greift. Es kommt hinzu, dass es sich bei dem Energierecht um einen sehr dynamischen Rechtsbereich handelt. Die Regelwerke werden ständig überarbeitet und verändert. Einige Regelungen laufen aus und andere Regelungen kommen neu hinzu. Hier den Überblick zu behalten, ist gar nicht so leicht.

Was läuft im heutigen Energie- und Regulierungsumfeld deiner Meinung nach besser, als oft wahrgenommen wird – und verdient mehr Anerkennung?

Ich habe oft den Eindruck, dass sowohl im öffentlichen Diskurs als auch in meinem privaten Umfeld nur wenige Menschen davon überzeugt sind, dass wir unseren Energieverbrauch in Zukunft vollständig auf Erneuerbare Energien stützen können. Es bestehen viele Zweifel darüber, ob die Energiewende tatsächlich funktionieren kann. Diese Zweifel sind meiner Meinung nach unbegründet. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien schreitet schneller voran, als oft angenommen wird. Der Anteil an Strom, der aus deutschen Steckdosen kommt und der durch Erneuerbaren Energien erzeugt wurde, liegt inzwischen bei über 50% - Tendenz steigend.

Natürlich ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien mit Herausforderungen für die Energiewirtschaft verbunden. Wind und Sonne sind nicht immer in gleichem Maße verfügbar. Manchmal gibt es zu viel davon, manchmal zu wenig. Wind und Sonne können anders als Gaskraftwerke nicht einfach an- und abgeschaltet werden. Aber auch hierfür gibt es bereits Lösungen, und zwar in Form von Batteriespeichern. Hier ist der Ausbau ebenfalls bereits in vollem Gange. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass in der Energiewelt alle davon überzeugt sind, dass die Energiewende funktioniert. Das gilt nicht nur für Wind- und Solarparkbetreiber, sondern auch für konventionelle Energieversorgungsunternehmen, die ihre Portfolios zunehmend auf Erneuerbare Energien umstellen.

Was ich zum Beispiel für einen sehr guten Ansatz halte, um die Akzeptanz von Erneuerbaren Energien in der Gesellschaft zu erhöhen, sind Bürgerbeteiligungsmodelle bei der Errichtung von Windparks. Die Erfahrung zeigt, dass die Akzeptanz der Anwohner:innen für die Errichtung neuer Windkraftanlagen viel größer ist, wenn sie selbst am wirtschaftlichen Erfolg der Anlagen partizipieren. Der klischeehafte Ausspruch „Ich unterstütze die Energiewende, aber nicht vor meiner Haustür!“ ist nach meinem Empfinden auch dadurch in den vergangenen Jahren deutlich seltener zu hören. Dazu mag auch beitragen, dass viele Leute spätestens seit dem Überfalls Russlands auf die gesamte Ukraine verstanden haben, wie wichtig es ist, bei der Energieversorgung nicht auf andere Staaten angewiesen zu sein.

"Man könnte das Energierecht mit einem alten Stadtplan vergleichen, der über Jahrzehnte immer wieder ergänzt wurde. Neue Straßen wurden eingezeichnet, Umleitungen markiert, Abkürzungen hinzugefügt."

Wenn du einen Punkt im aktuellen Energieregulierungsrahmen ändern könntest: Welcher wäre das – und warum?
Ich würde an der Komplexität des Energierechts ansetzen und eine grundlegende Vereinfachung und Systematisierung der Regulierung fordern. Man könnte das Energierecht mit einem alten Stadtplan vergleichen, der über Jahrzehnte immer wieder ergänzt wurde. Neue Straßen wurden eingezeichnet, Umleitungen markiert, Abkürzungen hinzugefügt. Selten wurde jedoch der gesamte Plan neu gezeichnet. Heute ist er so dicht mit Linien überzogen, dass man zwar jede einzelne Änderung nachvollziehen kann, aber kaum noch den Überblick behält. Vielleicht ist es an der Zeit, den Plan einmal beiseitezulegen und neu aufzusetzen: mit klaren Hauptachsen, wenigen, gut durchdachten Regeln und auf Basis dessen, was sich bewährt hat. Nicht alles, was irgendwann hinzugefügt wurde, ist noch notwendig. Ein solches Neuordnen wäre kein radikaler Bruch, sondern ein Schritt zu mehr Klarheit, Verlässlichkeit und Praktikabilität.

Denn die Paragraphen in den Regelungswerken werden in der Tendenz immer länger und komplexer. Hinzu kommt die Vielzahl der verschiedenen Rechtsquellen von EU-Recht bis hin zu den Festlegungen der Bundesnetzagentur und zu einzelnen Gerichtsentscheidungen. Eine Vereinfachung des Systems würde Ressourcen sparen, Prozesse beschleunigen und damit im Ergebnis zum Erfolg der Energiewende beitragen. Das ist natürlich leichter gesagt als getan, denn der Energiesektor ist nun einmal ein komplexer Bereich. Trotzdem denke ich, dass hier noch Luft nach oben ist und auf regulatorischer Ebene einige Aspekte vereinfacht werden könnten.

Was ist für dich persönlich der schönste oder erfüllendste Teil deines Jobs?
 
Ich arbeite nun seit fast drei Jahren in diesem Bereich und kann sagen, dass bisher fast keine Frage mehrfach auf meinem Schreibtisch gelandet ist. Die Fragestellungen im Energierecht sind sehr vielfältig, was nicht zuletzt daran liegt, dass wir (auch als Rechtsanwält:innen) mitten in der Energiewende stecken. Es wird bei uns also nie langweilig. Jeden Tag gibt es ein neues Rätsel, was gelöst werden muss. Ich lerne also sehr viel.

Außerdem bin ich davon überzeugt, dass die Energiewende erforderlich ist, wenn wir dem Klimawandel als Gesellschaft trotzen wollen. Das gilt erst recht in Zeiten, in denen unser Energieverbrauch durch die Digitalisierung und die Nutzung von Künstlicher Intelligenz rasant zunimmt. Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Vorhaben zur Energiewende zu unterstützen, kann daher sehr erfüllend sein. Gemeinsam mit unseren Mandant:innen arbeiten wir an einer klimafreundlichen Zukunft.


Wenn dein Weg dich nicht ins Energie- und Klimarecht geführt hätte – wo wärst du deiner Meinung nach sonst gelandet?

Für mich war immer wichtig, dass ich auf irgendeine Weise einen Beitrag zu unserer Gesellschaft leiste. Das versuche ich jetzt, indem ich Unternehmen aus der Energiewirtschaft berate und damit (das hoffe ich jedenfalls) zum Gelingen der Energiewende beitrage. Wenn ich nicht im Energierecht gelandet wäre, hätte ich vermutlich einen anderen Rechtsbereich gewählt, in dem ich in ähnlicher Weise hätte mitwirken können – entweder als Anwältin oder in einem Ministerium. Oder ich hätte an einer ganz anderen Stelle angesetzt und hätte als Richterin versucht, zu Gerechtigkeit und zum Rechtsfrieden einen Beitrag zu leisten.



Interview conducted by Irina Chèvre (Terraquota)


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